Was ist ein Amtlicher Lageplan?
Im Zusammenhang mit Lageplänen werden unterschiedliche Begriffe verwendet. Wenn für die Beurteilung eines Vorhabens ein Bauantrag eingereicht werden muss, spricht man vom qualifizierten oder amtlichen Lageplan. Es gibt aber noch weitere amtliche Lagepläne, wie z.B. den amtlichen Lageplan zur Eintragung von Baulasten (§ 18 BauPrüfVO NRW) oder den amtlichen Lageplan zur Teilungsgenehmigung (§ 17 BauPrüfVO NRW).
Für einen Bauantrag enthält der amtliche Lageplan umfassendere Informationen als die Flurkarte (Auszug aus dem Liegenschaftskataster). Letztere dient jedoch als Ausgangspunkt für die weitere Vermessung. Das Baugrundstück einschließlich der Grundstücksgrenzen wird vor Ort genau vermessen und daraus ein Lageplan im Maßstab 1:250 erstellt. Mit einem Nordpfeil wird die Ausrichtung des geplanten Bauvorhabens gekennzeichnet.
Auf dem Lageplan werden auch die auf dem Baugrundstück bereits vorhandenen Gebäude bzw. die auf den Nachbargrundstücken vorhandenen Gebäude dargestellt. Zu den Gebäuden werden Angaben zu Firsthöhe, Wandhöhe, Erdgeschoss- bzw. Eingangshöhe, Dachform, Abstandsflächen, Erschließungsflächen und versiegelte Flächen eingetragen. Der amtliche Lageplan enthält auch Angaben zu Wasser-, Gas- und Stromleitungen sowie zu Denkmälern oder Naturschutzbestimmungen. Nach Rücksprache mit dem/der Architekten/in wird das geplante Bauvorhaben mit den relevanten Informationen in den Lageplan integriert und die notwendigen Berechnungen (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Abstandsflächen, ...) beigefügt.
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag muss den rechtlichen Anforderungen des Baugenehmigungsverfahrens entsprechen und damit den Vorgaben und Anforderungen der verschiedensten Gesetze bzw. Verordnungen folgen. Der Amtliche Lageplan kann nach Beglaubigung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.