Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können vor Gericht als Sachverständige für Grundstücks- und Vermessungsfragen bestellt werden. Sie werden nicht nur in privaten Vermessungsangelegenheiten tätig, sondern auch als Sachverständige bei Eigentumsstreitigkeiten vor Gericht.
Je nachdem, welche Vermessungen für das Gerichtsurteil relevant sind, werden schwer nachvollziehbare Grenzverläufe berechnet oder geprüft, ob unzulässige bauliche Veränderungen stattgefunden haben. Wir gleichen unsere Ergebnisse mit den Daten des Liegenschaftskatasters ab und erstellen einen detaillierten Plan, den wir beglaubigt und mit einem Gutachten versehen und direkt an das zuständige Gericht weiterleiten. Häufig können durch unsere Arbeit langwierige und kostenintensive Prozesse vermieden werden, weil sich die Parteien in außergerichtlichen Verhandlungen einvernehmlich einigen.
Dabei handeln die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure stets pflichtbewusst, gewissenhaft und unparteiisch, so dass die Gutachten objektiv und unabhängig erstellt werden. Dies ist in der DVOzÖbVIG NRW gesetzlich verankert (siehe „Berufseid“).
Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sind in der Lage, komplexe Sachverhalte vermessungstechnisch zu untersuchen und zu bewerten (Ingenieurvermessung).