Hoheitliche Vermessungsleistungen

Gutachten einer Sachverständigen

Gutachten eines Sachverständigen

Sachverständigentätigkeit in Grundstücksangelegenheiten

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können vor Gericht als Sachverständige für Grundstücks- und Vermessungsfragen bestellt werden. Sie werden nicht nur in privaten Vermessungsangelegenheiten tätig, sondern auch als Sachverständige bei Eigentumsstreitigkeiten vor Gericht.

Je nachdem, welche Vermessungen für das Gerichtsurteil relevant sind, werden schwer nachvollziehbare Grenzverläufe berechnet oder geprüft, ob unzulässige bauliche Veränderungen stattgefunden haben. Wir gleichen unsere Ergebnisse mit den Daten des Liegenschaftskatasters ab und erstellen einen detaillierten Plan, den wir beglaubigt und mit einem Gutachten versehen und direkt an das zuständige Gericht weiterleiten. Häufig können durch unsere Arbeit langwierige und kostenintensive Prozesse vermieden werden, weil sich die Parteien in außergerichtlichen Verhandlungen einvernehmlich einigen.

Dabei handeln die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure stets pflichtbewusst, gewissenhaft und unparteiisch, so dass die Gutachten objektiv und unabhängig erstellt werden. Dies ist in der DVOzÖbVIG NRW gesetzlich verankert (siehe „Berufseid“).

Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sind in der Lage, komplexe Sachverhalte vermessungstechnisch zu untersuchen und zu bewerten (Ingenieurvermessung).

Noch Fragen?

Sie tragen Ihre Besitzstreitigkeiten vor Gericht aus und benötigen einen Sachverständigen? Kein Problem! Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Besondere Sachkunde von Vermessungsingenieuren

Die Sachverständigentätigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure basiert auf § 2 des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW). Danach sind ÖbVI berechtigt, in Angelegenheiten ihres Berufes als Sachverständige tätig zu werden.

Voraussetzung für die Tätigkeit als ÖbVI ist ein abgeschlossenes Masterstudium in der Fachrichtung Geodäsie. An das Studium schließt sich das Referendariat für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst an, das mit der Großen Staatsprüfung (2. Staatsexamen) abgeschlossen wird. Die Bestellung zum ÖbVI ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen. Bei der Berufung zum ÖbVI ist ein Berufseid abzulegen, der gewährleistet, dass die Vertreter dieser Berufsgruppe über eine besonders hohe Sachkunde in Vermessungsangelegenheiten verfügen. Diese hohen Anforderungen an die Ausbildung gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard im hoheitlichen Vermessungswesen.

Die Gerichte bedienen sich daher bei Kapazitätsengpässen zur Entscheidung ihrer Verfahren der Gutachten hochqualifizierter Sachverständiger, die eine objektive und gesetzeskonforme Klärung des Sachverhaltes ermöglichen.

Rechtssicherheit: Objektivität und Unparteilichkeit

Ein weiterer Aspekt, der den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zum Sachverständigen macht, sind die Berufsgrundsätze. Diese finden sich ebenfalls im ÖbVIG NRW.

Vermessungsingenieure sind gesetzlich verpflichtet, ihre Messungen mit höchster Genauigkeit durchzuführen und dabei unabhängig und vor allem unparteiisch zu handeln. Bei unserer Arbeit orientieren wir uns ausschließlich an den Fakten des Liegenschaftskatasters bzw. der Grundbucheinträge und gleichen diese mit den Gegebenheiten vor Ort sowie der geltenden Rechtslage ab. Illegale bauliche Veränderungen, ungenehmigte Grenzänderungen oder ähnliche Sachverhalte werden von uns objektiv im Gutachten festgehalten.

Sie benötigen eine Sachverständige für ein gerichtliches Gutachten? Dann sprechen Sie uns an.

FAQ

Häufige Fragen

Wer beauftragt ein gerichtliches Gutachten?

Gutachten werden regelmäßig von zuständigen Gerichten beauftragt.

Können Sachverhalte auch ohne Gutachten geklärt werden?

In bestimmten Fällen können Grundstücksfragen durch eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung geklärt werden.

Wo werden rechtliche relevante Informationen über Grundstücksgrenzen aufbewahrt?

Grenzniederschriften und andere relevante Unterlagen über Grundstücksgrenzen werden bei der zuständigen Katasterbehörde aufbewahrt. Obwohl die überwiegende Mehrheit der Grundstücksgrenzen rechtlich einwandfrei festgestellt werden kann, gibt es Grundstücksgrenzen, bei denen dies nicht der Fall ist. In diesen komplexen Fällen müssen alle Unterlagen ausgewertet und mit der Örtlichkeit verglichen werden, um eine Aussage über den Grenzverlauf treffen zu können. In manchen Fällen reicht auch dies nicht aus, so dass eine gerichtliche Feststellung der Grundstücksgrenzen erforderlich wird.

Ist das Ergebnis einer Vermessung durch einen ÖbVI akzeptiert?

Die Aussagen eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs / einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin über vermessungstechnische Sachverhalte an Grund und Boden genießen ein hohes Maß an Rechtssicherheit, da Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gesetzlich vorgeschrieben sind.

Kontakt

Unser Tätigkeitsfeld umfasst hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und weitere Dienstleistungen. Sprechen Sie uns gerne an.

Icon Adresse

Marina Drießen, M.Sc.
Von-Liebig-Straße 13, 53359 Rheinbach

Icon Telefon

+49 22 26 / 3704

Icon Öffnungszeiten

Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr