Hoheitliche Vermessungsleistungen

Teilung von Grundstücken

Teilung von Grundstücken

Grundstücksteilungen im Vorfeld prüfen

Nach §19 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist die Teilung eines Grundstücks auf Antrag der Eigentümer grundsätzlich möglich. Der Teilung im Grundbuch geht zunächst eine Zerlegung im Liegenschaftskataster voraus. Ein Antrag auf Teilung bedarf der vorherigen Prüfung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.

Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit gemäß §7 Bauordnung NRW (BauO NRW) einer Teilungsgenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. In einfachen Fällen kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin erteilt werden.

Im Vorfeld ist zu prüfen, wie die geteilten Grundstücke künftig genutzt werden sollen und ob diese den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen und erläutern Ihnen, welche rechtlichen Voraussetzungen für eine Grundstücksteilung erfüllt sein müssen und erklären Ihnen gerne den genauen Ablauf einer Grundstücksteilung.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wie Sie Ihre geplante Grundstücksteilung einordnen sollen? Kein Problem! Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Grenzpunkte werden in der Örtlichkeit durch eine Abmarkung eindeutig, dauerhaft und sichtbar gekennzeichnet.

Was ist bei einer Grundstücksteilung zu beachten?

Vor einer Grundstücksteilung ist zunächst zu klären, wie die einzelnen Grundstücke später genutzt werden sollen. Ist eine Neubebauung der einzelnen Grundstücke geplant, muss zunächst geprüft werden, ob dies realisierbar ist, da eine Grundstücksteilung dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht nicht widersprechen darf. Soll das geteilte Grundstück bebaut werden, ist zu prüfen, ob es Einschränkungen oder Vorgaben aus einem rechtskräftigen Bebauungsplan gibt. Diese können z.B. die Größe oder Form des Grundstücks betreffen. Es ist zu beachten, dass es nicht einfach ist, alle notwendigen Daten zu erhalten.

Ist das Grundstück bereits bebaut, sind Parameter wie die Abstandsflächen, die ein Haus zu allen Grundstücksgrenzen einhalten muss, aber auch die allgemeinen Abstandsregelungen und die Erschließung des Grundstücks zu beachten. Diese Parameter sind einzuhalten, da sie für den Brandschutz zwingend erforderlich sind.

Vor einer Grundstücksteilung ist es sinnvoll, sich mit dem aktuellen Baurecht (BauO NRW) vertraut zu machen, um böse Überraschungen beim Bauantrag zu vermeiden. Sie sollten sich auch darüber informieren, welche Bebauung nach der Teilung noch möglich ist.

Vor einer Grundstücksteilung ist zu prüfen, ob diese zukünftige Interessen behindert. In Grundstücksfragen ist ein langfristiger zeitlicher Horizont entscheidend, daher sind alle Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen.

Alles im Lot: bei der Untersuchung von Eigentumsgrenzen kommt es auch auf Kleinigkeiten an.

Ablauf einer Grundstücksteilung

Bevor eine Teilungsvermessung durchgeführt werden kann, muss ein amtlicher Lageplan nach §17 BauPrüfVO erstellt werden. Für einen Amtlichen Lageplan werden das Grundstück und alle vorhandenen baulichen Anlagen vermessen und die geplante Grenze in diesem Plan dargestellt. Sind Öffnungen in Wänden oder Gebäuden vorhanden, können diese einer Teilungsgenehmigung entgegenstehen oder müssen als Baulast eingetragen werden. Wichtig ist auch, dass die Erschließung gesichert ist. Der Antrag auf Grundstücksteilung kann dann zusammen mit dem amtlichen Lageplan bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, damit anschließend eine Teilungsgenehmigung erteilt werden kann. Eine Ausnahme bilden unbebaute Grundstücke, hier ist dieser Antrag nicht erforderlich und es kann direkt mit der eigentlichen Teilungsvermessung begonnen werden. Liegt für das zu teilende Grundstück eine Baugenehmigung vor, ist ebenfalls ein Antrag auf Grundstücksteilung zu stellen. In einfachen Fällen kann anstelle der Teilungsgenehmigung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin ausgestellt werden.

Liegt eine Teilungsgenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor, kann die örtliche Teilungsvermessung durchgeführt werden. Dabei werden zunächst die vorhandenen Grundstücksgrenzen des Grundstücks untersucht und mit den Angaben des Liegenschaftskatasters verglichen (Grenzermittlung). Abmarkungen von nicht mehr vorhandenen Grenzpunkten werden im erforderlichen Umfang wiederhergestellt. Die Abmarkungen der neuen Grenzpunkte werden erstmals in die Örtlichkeit übertragen.

Alle Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, von der Abmarkung betroffene Nachbarn) werden zu einem Grenztermin eingeladen. Bei diesem Termin werden die Ergebnisse der Grenzuntersuchung und die neuen Grenzen in der Örtlichkeit erläutert und die neuen Abmarkungen in der Örtlichkeit und anhand einer Skizze erklärt. Außerdem werden die alten und neuen Grenzpunkte angezeigt oder bekannt gegeben. Über diesen Vorgang wird eine Grenzniederschrift angefertigt. Sind Beteiligte nicht erschienen, werden sie anschließend schriftlich über das Ergebnis unterrichtet. Nachdem die neue Grenze und die neuen Grenzzeichen von allen Beteiligten offiziell anerkannt wurden (bzw. als anerkannt gelten), können die Vermessungsschriften (Risse, Messdaten, Koordinaten, Grenzniederschriften usw.) dokumentensicher zusammengestellt und dem zuständigen Katasteramt zur Übernahme vorgelegt werden. Das Katasteramt teilt dann die Fortführung des Liegenschaftskatasters den Eigentümern und dem Grundbuchamt durch Fortführungsmitteilung mit.

Für die Feststellung einer neuen Grenze müssen alle Eigentümer des zu teilenden Grundstücks die neue Grenze anerkennen. Insbesondere bei Erbengemeinschaften, Todesfällen, juristischen Personen oder sonstigen Konstellationen sind die Eigentumsverhältnisse im Vorfeld zu berücksichtigen. Die Feststellung neuer Grenzen kann von den Nachbarn grundsätzlich nicht verhindert werden, da die Nachbarn nur durch die neue Abmarkung an einer bestehenden Flurstücksgrenze beteiligt werden.

Sie möchten, dass wir Ihre Teilungsvermessung durchführen? Dann sprechen Sie uns an.

Das Liegenschaftskataster ist historisch gewachsen, Grenzpunkte liegen in unterschiedlicher Genauigkeit vor. Eine Untersuchung von Eigentumsgrenzen ist daher oftmals zeitaufwändig.

Kosten einer Grundstücksteilung

Die Gebühren für Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens werden nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) erhoben.

Die Gebühren für eine Teilungsvermessung setzen sich aus drei Tarifstellen zusammen.

  • Grundaufwandspauschale: 380 €
  • Basisgebühr für Grenzniederschrift: 500 €
  • variable Tarifstelle in Abhängigkeit der Grundstücksgröße und des Bodenrichtwerts (BORIS.NRW), wobei zu berücksichtigen ist dass das jeweilige größte neu zu bildende Flurstück je Altflurstück gebührenfrei ist.
  • Grundstücksteilung Beispiel für die Kostenberechnung. Ein 1.000 m² großes Flurstück wird in zwei gleichgroße Parzellen (je 500 m²) zerlegt. Der Bodenrichtwert beträgt: 490 €.
    • 1 Flurstück (> 100 m² – 500 m²) zu 1.530 €
    • Der Wertfaktor für Bodenrichtwerte über 200 €/m² bis 500 €/m² beträgt 1,6
    • Summe 1.530 € * 1,6 = 2.448 €
  • Die Kosten für die Teilung betragen 380 € + 500 € + 2.448 € = 3081,20 € zzgl. MwSt.

Wir sind gerne bereit, Ihnen vorab eine Kostenschätzung für Ihren konkreten Fall zu erstellen.

FAQ

Häufige Fragen

Wer nimmt eine Grundstücksteilung vor?

 

Nach § 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NRW) dürfen Grundstücksteilungen nur von den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörden und den im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren durchgeführt werden.

Wie lange dauert eine Grundstücksteilung?

Bis die Fortführung der Teilungsvermessung im Grundbuch rechtskräftig abgeschlossen ist, können je nach zuständigem Katasteramt schnell 2 - 3 Monate nach Antragstellung vergehen. Bei einem unbebauten Grundstück kann dies wesentlich schneller gehen, da unter Umständen keine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich ist, die in der Regel 3 - 5 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Die eigentliche Vermessung vor Ort ist in 1-2 Tagen abgeschlossen und damit am wenigsten zeitaufwendig. Nach Einreichung der Vermessungsschriften beim Katasteramt benötigt dieses durchschnittlich 4 - 6 Wochen für die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Nach der Übernahme werden die notwendigen Informationen an das Grundbuchamt weitergeleitet. Dieses benötigt weitere 2 - 4 Wochen für die Fortführung und Herstellung der neuen Grundbuchblätter.

Wer bezahlt eine Grundstücksteilung?

Die Kosten trägt grundsätzlich der Antragsteller bzw. die Antragstellergemeinschaft. Dies sind in der Regel die Eigentümer oder die Kaufinteressenten des zu teilenden Grundstücks. Der Kostenbescheid kann natürlich auf mehrere Beteiligte aufgeteilt werden.

Wie viel kostet eine Grundstücksteilung?


Die Gebühren für eine Teilungsvermessung setzen sich aus drei Tarifstellen zusammen. Die Grundaufwandspauschale in Höhe von 350 Euro und die Basisgebühr für die Grenzniederschrift in Höhe von 460 Euro sind feste Gebührensätze. Die dritte Tarifstelle ist abhängig von den beiden Faktoren Grundstücksgröße und Bodenrichtwert (BORIS.NRW). Dabei ist zu berücksichtigen, dass das jeweils größte neu zu bildende Flurstück je altem Flurstück gebührenfrei ist. Für unbebaute Grundstücke fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 3081,20 Euro zzgl. MwSt. an.

Für die Berechnung ist die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) verbindlich anzuwenden. Damit ist sichergestellt, dass für eine Teilungsvermessung immer die gleichen Gebühren erhoben werden.

Was ist eine Abmarkung?


Eine Abmarkung ist die sichtbare Darstellung eines Grenzpunktes in der Örtlichkeit. Eine Abmarkung ist das Grenzzeichen einer rechtmäßigen Grenze, z.B. ein Grenzstein, ein Meißelzeichen oder auch eine Gebäudeecke.

Was ist ein Grenztermin?

In einem Grenztermin wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung zu informieren. Bei diesem Termin werden auch die für die Feststellung der Grundstücksgrenzen erforderlichen Anerkennungserklärungen schriftlich abgegeben. Außerdem wird ihnen die Abmarkung ihrer Flurstücksgrenzen angezeigt und erläutert. Werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der neuen Grenze keine Einwendungen erhoben, gilt das Ergebnis der Grenzermittlung gemäß § 21 VermKatG NRW als anerkannt.

Ich möchte einen Teil eines Grundstücks kaufen - wann muss ich zum Notar?

Vor Durchführung der Teilung kann der Grundstückskaufvertrag (über das noch zu teilende Grundstück) beurkundet werden. Alternativ kann auch erst geteilt werden und der abgeschriebene Grundstücksteil direkt veräußert werden. Je nach Zeitplan, Finanzierung und Konstellation zwischen Eigentümer und Erwerber kann zwischen den verschiedenen Vorgehensweisen gewählt werden.

Kontakt

Unser Tätigkeitsfeld umfasst hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und weitere Dienstleistungen. Sprechen Sie uns gerne an.

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Marina Drießen, M.Sc.
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