Ingenieurvermessungen

Baukontroll- & Überwachungsmessungen

Baukontroll- & Überwachungsmessungen

Was passiert bei Baukontroll- und Überwachungsmessungen?

In den meisten Fällen kann von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Baukontrollmessung verlangt werden. Diese Baukontrolle dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Bauausführung gegenüber der Baubehörde und wird häufig auch als Sockelbescheinigung bezeichnet. Diese wird mit der Baugenehmigung verglichen. Geprüft werden die Höhenlage und die Grundfläche des Bauwerks. Gegebenenfalls wird auch das Verhältnis zur Grundstücksgrenze (Abstandsfläche) geprüft. Diese behördliche Prüfung ist in § 83 Abs. 3 BauO NRW geregelt.

Die Bauaufsichtsbehörde kann in begründeten Fällen eine amtliche Bescheinigung nach § 83 BauO NRW verlangen. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure können wir Ihnen diese Bescheinigung ausstellen.

Noch Fragen?

Sie benötigen Hilfe bei der Sockelbescheinigung? Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Baukontroll- & Überwachungsmessungen

Bei Überwachungsmessungen überprüfen wir in festgelegten Zeitabständen mögliche Verschiebungen oder Bewegungen von Bauwerken und Bauteilen und stellen für Sie eventuelle Lage- und Höhenabweichungen fest.

Sollen bei einem Bauvorhaben Bewegungen oder Verformungen an benachbarten Bauwerken überwacht, erkannt oder ausgeschlossen werden, ist eine Überwachungsmessung durchzuführen. Zur Durchführung einer Überwachungsmessung werden zunächst feste Referenzpunkte eingerichtet. Diese werden in festgelegten Zeitabständen nach Höhe und Lage überwacht, um eventuelle Bewegungen feststellen zu können. An Überwachungsmessungen werden oft besonders hohe Genauigkeitsanforderungen gestellt. Je nach zu überwachender Veränderung können unterschiedliche Sensoren wie GNSS-Empfänger, Totalstationen/Tachymeter, Neigungssensoren oder optische Instrumente eingesetzt werden. Die Anforderungen an das Monitoring beeinflussen die Wahl des geeigneten Sensors.

Die Planung der Vermessung und die Auswahl der eingesetzten Instrumente müssen mit besonderer Sorgfalt erfolgen. Bei der Netzplanung wird zunächst die zu erwartende Genauigkeit des geplanten Netzes untersucht. In Abhängigkeit vom zu überwachenden Objekt und der zu erwartenden Veränderung wird die Lage der festen Bezugspunkte gewählt. Die Positionen werden so gewählt, dass eine repräsentative Abdeckung der zu erwartenden Deformation erreicht wird. Vor der ersten Messung kann das Netz konfiguriert und variiert werden, um die äußeren Bedingungen zu berücksichtigen. Dieses Verfahren dient dazu, die Genauigkeit des Netzes für die zu untersuchende Bewegung zu optimieren.

Bevor eine Überwachungsmessung durchgeführt werden kann, muss eine Nullmessung durchgeführt werden, um den Ausgangszustand der baulichen Maßnahme zu dokumentieren. Die Nullmessung dient im weiteren Verlauf der Überwachungsmessung als Referenz und Vergleichsbasis für die Wiederholungsmessungen. Die Häufigkeit der Wiederholungsmessungen wird so gewählt, dass die zu erwartenden Veränderungen genau erfasst werden können, dementsprechend wird auch die zeitliche Abtastrate gewählt. Die bei den Wiederholungsmessungen festgestellten Abweichungen von der Nullmessung werden in einem Protokoll sowohl grafisch als auch schriftlich dokumentiert.

Sie möchten sich vergewissern, dass Ihr Bauvorhaben der Baugenehmigung entspricht? Sprechen Sie uns gerne an.

Ziele der Überprüfung durch den ÖbVI

Qualitätssicherung

Die exakte Übertragung der Objektgeometrie ist entscheidend für den Erfolg eines Bauvorhabens. Regelmäßige vermessungstechnische Kontrollen durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/ eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
stellen sicher, dass das Bauvorhaben exakt wie geplant umgesetzt wird und bieten dem Bauherrn eine verlässliche Qualitätssicherung.

Transparente Dokumentation des Fortschritts

Durch regelmäßige Überwachungsmessungen wird jederzeit dokumentiert, dass der Baufortschritt der Planung entspricht. Durch Überwachungsmessungen kann in festgelegten Zeitabständen nachgewiesen werden, dass Nachbargebäude durch das Bauvorhaben statisch nicht beeinträchtigt werden.

Nachhaltigkeit

Durch präzise Planung und Vermeidung von Baufehlern werden Abweichungen der Ausführung von der Planung minimiert und der Einsatz von Baumitteln optimiert. Dadurch werden wertvolle Ressourcen geschont und die Effizienz des Bauvorhabens gesteigert.

Einhaltung des Bugets

Fehler am Bau erfordern oft kostspielige Anpassungen der Planung, daher ist eine kontinuierliche Kontrolle des Baufortschritts entscheidend, um Kosten frühzeitig zu vermeiden. Das Budget bleibt am besten im Rahmen, wenn die Qualität von Anfang an kontrolliert und dauerhaft gesichert wird.

Umsetzung des Baurechts

Der Bauherr haftet für die Nichteinhaltung des genehmigten Bauvorhabens und muss daher für einen reibungslosen Bauablauf sorgen, um Bußgelder und einen Baustopp zu vermeiden. Daher ist es für alle Beteiligten wichtig, die Baugenehmigung einzuhalten und sicherzustellen, dass Nachbargebäude nicht beeinträchtigt werden, um unerwartete Folgekosten zu vermeiden.

Einhaltung der Zeitvorgaben

Fehler in der frühen Bauphase können nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf führen. Frühzeitige Kontrollmessungen beugen solchen Problemen vor, indem Unsicherheiten in der Bauausführung frühzeitig erkannt und Umplanungen oder Korrekturen vermieden werden.

FAQ

Häufige Fragen

Wann werden Baukontrollmessungen durchgeführt?

Unmittelbar nach Herstellung der Bodenplatte sollte mit dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin ein Termin zur Kontrollvermessung vereinbart werden. Dadurch können mögliche Folgekosten, z.B. wenn die Bodenplatte an der falschen Stelle hergestellt wurde, vermieden werden. Erst danach sollten die Bauarbeiten fortgesetzt werden.

Müssen Baukontrollmessungen zwingend durchgeführt werden?

Als Bauherrin oder Bauherr sind Sie verpflichtet, Überwachungs- und Kontrollmessungen durchzuführen. Andernfalls erhalten Sie von der Bauaufsichtsbehörde keine Rohbauabnahme.

Kann die Bauaufsichtbehörde Überwachungsmessungen verlangen?

Die Bauaufsichtsbehörde kann in der Baugenehmigung den Nachweis der Standsicherheit der angrenzenden Bebauung verlangen. Dies kann z.B. durch regelmäßige Setzungsmessungen überprüft werden.

Kontakt

Unser Tätigkeitsfeld umfasst hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und weitere Dienstleistungen. Sprechen Sie uns gerne an.

Icon Adresse

Marina Drießen, M.Sc.
Von-Liebig-Straße 13, 53359 Rheinbach

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+49 22 26 / 3704

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Fr. 08:00 - 12:00 Uhr