Hoheitliche Vermessungsleistungen

Grenzvermessung

Markierung Grenzpunkt bei Grenzvermessung
Grenzvermessung

Amtliche Feststellung von Grenzen

Eine Grenzvermessung dient dazu, bestehende Grundstücksgrenzen festzustellen, Grenzpunkte neu zu abzumarken oder bestehende Grenzpunkte amtlich zu bestätigen. Fehlerhafte oder fehlende Grenzzeichen können zu Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn führen, wenn das Grundstück mit einem Zaun oder einer Hecke eingefriedet werden soll. Durch Grenzvermessungen können Unklarheiten über den Grenzverlauf beseitigt werden.

Grundstücksgrenzen gelten grundsätzlich als festgestellt, wenn das Ergebnis der Grenzermittlung von den Beteiligten anerkannt wird und keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der ursprünglichen Vermessung bestehen. Dies ist grundsätzlich seit den Neuvermessungsanweisungen VIII und IX vom 25. Oktober 1881 der Fall. Grenzen, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, können als nicht festgestellt angesehen werden. Außerdem kann es vorkommen, dass der Katasternachweis nicht mehr in die Örtlichkeit übertragbar ist. Auch in diesen Fällen kann eine Grenzvermessung Klarheit schaffen.

Unklarheiten können in der Örtlichkeit entstehen, wenn keine Grenzmarken mehr vorhanden sind. Eine unklare Grenze kann auch in rechtlicher Hinsicht zu Schwierigkeiten führen, z.B. wenn Sie in Grenznähe neu bauen wollen.

Bei der Grenzvermessung wird die Lage der Flurstücksgrenze unter Berücksichtigung der Nachweise des Liegenschaftskatasters ermittelt und in die Örtlichkeit übertragen. Bei fehlenden Grenzzeichen (z.B. verlorene Grenzsteine) können diese Mängel behoben werden.

Bevor Sie also beispielsweise einen Zaun errichten, ein Gartenhaus aufstellen oder gar größere Baumaßnahmen planen, sollten Sie unbedingt mit Ihren Nachbarn den Grenzverlauf klären und sicherstellen, dass dieser mit den Angaben im Liegenschaftskataster übereinstimmt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch eine Grenzvermessung Grenzmarken erneuert und bestehende Flurstücksgrenzen amtlich festgestellt werden.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wo sich Ihre Grenzpunkte befinden? Kein Problem, sprechen Sie uns an und wir stellen Ihre Grenzpunkte wieder her.

Was wird bei einer Grenzvermessung gemacht?

Die Abmarkung von Grenzpunkten und das Setzen von Grenzzeichen darf nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW nur durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder durch das zuständige Katasteramt erfolgen. Es handelt sich um eine hoheitliche Vermessungstätigkeit.

Die Grundstücksgrenzen werden zunächst anhand der Vermessungsschriften des Liegenschaftskatasters überprüft. Anschließend werden fehlerhafte Grenzzeichen berichtigt oder entfernt. Fehlende Grenzzeichen werden auf Antrag in der Örtlichkeit wiederhergestellt. Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden den betroffenen Eigentümern bei einem örtlichen Grenztermin mitgeteilt. Das Ergebnis wird in einer Grenzniederschrift dokumentiert und öffentlich beglaubigt. Die erhobenen Daten und das Ergebnis des Grenztermins werden anschließend an das zuständige Katasteramt übermittelt und von diesem in das Liegenschaftskataster übernommen.

Die Bedeutung des Grenztermins

In einem Grenztermin wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung zu informieren und die zur Feststellung der Grundstücksgrenzen erforderlichen Anerkennungserklärungen schriftlich abzugeben. Bei diesem Termin wird allen Beteiligten die Abmarkung der Grenzpunkte gezeigt und erläutert. Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt gemäß § §21 des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW als anerkannt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung Einwendungen erhoben werden.

Möchten Sie von uns eine Grenzvermessung durchführen lassen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Kosten einer Grenzvermessung

Die Gebühren für eine Grenzvermessung werden wie für alle anderen hoheitlichen Vermessungsleistungen auf der Grundlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung ermittelt. Die Gebühr setzt sich aus drei Tarifstellen zusammen.

  • Grundaufwandpauschale 350 €
  • Basisgebühr für Grenzniederschrift 460 €
  • Für die Untersuchung von Grenzpunkten aus der Überbestimmung der Örtlichkeit mit Nachweis im Liegenschaftskataster wird je Grenzpunkt, der auf Antrag explizit untersucht wird, eine Gebühr von 230 €, multipliziert mit dem Wertfaktor für den jeweiligen Bodenrichtwert, erhoben.
FAQ

Häufige Fragen

Wie können die Grenzen festgestellt werden?

Eine Grundstücksgrenze gilt als festgestellt, wenn ihre Lage durch eine Grenzvermessung eindeutig und zuverlässig bestimmt worden ist und das Ergebnis von den Beteiligten anerkannt wird oder als anerkannt gilt. Die entsprechenden Vermessungsschriften werden im Liegenschaftskataster erfasst und archiviert. Anhand dieser Vermessungsschriften aus dem Liegenschaftskataster kann der tatsächliche Grenzverlauf in der Örtlichkeit überprüft und gegebenenfalls berichtigt oder wiederhergestellt werden.

Wann ist eine Grenzvermessung notwendig?

 Eine Grenzvermessung kann erforderlich werden, wenn Abmarkungen von Grenzpunkten nicht mehr auffindbar sind, wenn Grenzpunkte bisher nicht abgemarkt waren und nun abgemarkt werden sollen oder wenn Unklarheiten oder Streitigkeiten über den genauen Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen. Insbesondere bei der Errichtung von Einfriedungen oder bei der Planung von Neubauten ist es wichtig, den genauen Grenzverlauf zu kennen.

Was ist ein Grenztermin?

In einem Grenztermin wird den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung der Grundstücksgrenzen erforderlichen Anerkennungserklärungen schriftlich abzugeben. Dabei wird ihnen auch die Abmarkung ihrer Flurstücksgrenzen gezeigt und erläutert. Nach § 21 VermKatG NRW gilt das Ergebnis der Grenzermittlung als anerkannt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung Einwendungen erhoben werden.

Wer zahlt eine Grenzvermessung?

Die Kosten der Grenzvermessung trägt grundsätzlich der Antragsteller. Die Höhe der Kosten hängt u.a. davon ab, wie viele Grenzsteine ggf. neu gesetzt werden müssen. Nach § 919 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Eigentümer eines Grundstücks von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks die Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzsteine und, wenn ein Grenzstein verschoben oder unkenntlich geworden ist, bei der Wiederherstellung verlangen. Die Kosten der Abmarkung tragen die Beteiligten je zur Hälfte, soweit sich nicht aus einem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis etwas anderes ergibt.

Wie viel kostet eine Grenzvermessung?

Die Kosten für eine Grenzvermessung sind für das Land verbindlich in der VermWertKostO festgelegt.

  •  Grundaufwandspauschale von 350€
  • Basisgebühr für die Grenzniederschrift in Höhe von 460€
  • Für die Untersuchung von Grenzpunkten auf Übereinstimmung der örtlichen Lage mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster, je Grenzpunkt, der explizit auf Antrag untersucht wird eine Gebühr von 230€ multipliziert mit dem Wertfaktor für den jeweiligen Bodenrichtwert.
Kontakt

Unser Tätigkeitsfeld umfasst hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und weitere Dienstleistungen. Sprechen Sie uns gerne an.

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