Eine Grenzvermessung dient dazu, bestehende Grundstücksgrenzen festzustellen, Grenzpunkte neu zu abzumarken oder bestehende Grenzpunkte amtlich zu bestätigen. Fehlerhafte oder fehlende Grenzzeichen können zu Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn führen, wenn das Grundstück mit einem Zaun oder einer Hecke eingefriedet werden soll. Durch Grenzvermessungen können Unklarheiten über den Grenzverlauf beseitigt werden.
Grundstücksgrenzen gelten grundsätzlich als festgestellt, wenn das Ergebnis der Grenzermittlung von den Beteiligten anerkannt wird und keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der ursprünglichen Vermessung bestehen. Dies ist grundsätzlich seit den Neuvermessungsanweisungen VIII und IX vom 25. Oktober 1881 der Fall. Grenzen, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, können als nicht festgestellt angesehen werden. Außerdem kann es vorkommen, dass der Katasternachweis nicht mehr in die Örtlichkeit übertragbar ist. Auch in diesen Fällen kann eine Grenzvermessung Klarheit schaffen.
Unklarheiten können in der Örtlichkeit entstehen, wenn keine Grenzmarken mehr vorhanden sind. Eine unklare Grenze kann auch in rechtlicher Hinsicht zu Schwierigkeiten führen, z.B. wenn Sie in Grenznähe neu bauen wollen.
Bei der Grenzvermessung wird die Lage der Flurstücksgrenze unter Berücksichtigung der Nachweise des Liegenschaftskatasters ermittelt und in die Örtlichkeit übertragen. Bei fehlenden Grenzzeichen (z.B. verlorene Grenzsteine) können diese Mängel behoben werden.
Bevor Sie also beispielsweise einen Zaun errichten, ein Gartenhaus aufstellen oder gar größere Baumaßnahmen planen, sollten Sie unbedingt mit Ihren Nachbarn den Grenzverlauf klären und sicherstellen, dass dieser mit den Angaben im Liegenschaftskataster übereinstimmt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch eine Grenzvermessung Grenzmarken erneuert und bestehende Flurstücksgrenzen amtlich festgestellt werden.