Nach Erteilung der Baugenehmigung kann die Grob- und Feinabsteckung auf dem Grundstück erfolgen. Die von der Baubehörde genehmigten Maße werden auf das Grundstück übertragen und erleichtern so die Arbeit der Tief- und Hochbaufirmen. Bei der Absteckung werden die Gebäudepunkte auf das Baugrundstück übertragen und damit die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück vermessungstechnisch festgelegt. Dabei sind insbesondere der Bezug zu den Grundstücksgrenzen sowie die zulässigen Abmessungen und Höhen des Gebäudes zu berücksichtigen. In der Regel wird auch eine Bezugshöhe festgelegt.
Damit das Bauvorhaben auch dort errichtet wird, wo es genehmigt wurde, ist eine Absteckung grundsätzlich zu empfehlen. Andernfalls können unnötige Kosten entstehen, z.B. durch falschen Aushub. Aber auch Grenzüberbauungen, zu geringe Grenzabstände oder bautechnische Abweichungen von der Baugenehmigung - in Lage oder Höhe - können mit hohen Folgekosten verbunden sein, weshalb es sinnvoll ist, von Anfang an in einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin zu investieren.