Hoheitliche Vermessungsleistungen

Amtliche Grenzanzeige

Markierung Grenzpunkt bei Grenzvermessung
Amtliche Grenzanzeige

Wo befindet sich die Grundstücksgrenze

Wenn Sie und Ihre Nachbarn sich über den genauen Grenzverlauf nicht sicher sind, kann eine amtliche Grenzanzeige hilfreich sein. Oft sind Grenzpunkt und Grenzverlauf in der Örtlichkeit nicht eindeutig erkennbar. Falsche oder fehlende Grenzzeichen können zu Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn führen, wenn das Grundstück mit einem Zaun oder einer Hecke eingefriedet werden soll. Durch eine amtliche Grenzanzeige können Unklarheiten über den Grenzverlauf beseitigt werden. Durch Nachweise im Liegenschaftskataster wird die Lage der Flurstücksgrenzen exakt ermittelt und Ihnen vor Ort angezeigt. Das Ergebnis wird in einer Skizze festgehalten.

Bevor Sie also beispielsweise einen Zaun errichten, ein Gartenhaus aufstellen oder gar größere Baumaßnahmen planen, sollten Sie unbedingt mit Ihren Nachbarn den Grenzverlauf klären und sicherstellen, dass dieser mit den Angaben im Liegenschaftskataster übereinstimmt. Nicht zu verwechseln mit der Grenzvermessung ist die amtliche Grenzanzeige. Bei der amtlichen Grenzanzeige wird Ihnen lediglich vor Ort gezeigt, wo die Grenzen genau verlaufen. Bei einer Grenzvermessung werden nicht mehr vorhandene Grenzpunkte in der Örtlichkeit dauerhaft wiederhergestellt (abgemarkt) und bekannt gemacht.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wo sich Ihre Grundstücksgrenze befindet? Kein Problem, sprechen Sie uns an und wir zeigen Ihnen den genauen Verlauf in der Örtlichkeit.

Gefunden: Markierung eines Grenzpunktes

Ablauf einer Amtlichen Grenzanzeige?

Alle rechtlich relevanten Angaben über den Umfang Ihres Grundstücks finden Sie im Grundbuch bzw. im Liegenschaftskataster. Aus diesen Quellen erhalten wir alle notwendigen Informationen, die wir Ihnen vor Ort ausführlich erläutern. Wenn Sie uns mit der Durchführung einer amtlichen Grenzanzeige beauftragen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin (ggf. auch mit den Nachbarn) zur Besichtigung der Grenzen. Anschließend zeigen wir Ihnen die genaue Lage der Grenzpunkte, damit Sie den Grenzverlauf nachvollziehen können. Bei nicht mehr vorhandenen Grenzzeichen wird der Grenzpunkt mit Holzpflöcken oder Markierungsfarbe gekennzeichnet.

Die amtliche Grenzanzeige dient dazu, sich ein klares Bild von den Grundstücksgrenzen zu machen. Sie kann auch helfen, Missverständnisse und Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn zu klären.

Benötigen Sie eine amtliche Grenzanzeige? Dann sprechen Sie uns gerne an.

FAQ

Häufige Fragen

Wer darf eine Amtliche Grenzanzeige vornehmen?

Eine amtliche Grenzanzeige kann nur durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder durch das zuständige Katasteramt erfolgen. Der ÖbVI ist befugt, den Grenzverlauf aus den Vermessungsschriften des Liegenschaftskatasters zu rekonstruieren und Ihnen vor Ort anzuzeigen. Über das Ergebnis wird eine Skizze angefertigt, die mit öffentlichem Glauben beurkundet wird. Die Grenzskizze ist somit eine öffentliche Urkunde, aus der hervorgeht, dass der in der Örtlichkeit dargestellte und gekennzeichnete Grenzverlauf mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster übereinstimmt.

Wofür ist eine Amtliche Grenzanzeige gedacht?

Um den Antragstellern Klarheit über den Verlauf der Grundstücksgrenze zu verschaffen, wird eine amtliche Grenzanzeige durchgeführt. Die Grenzsteine werden vor Ort aufgesucht und überprüft. Sie werden jedoch nicht ersetzt, auch wenn sie nicht mehr vorhanden sind oder unter der Erde liegen. Zur Wiederherstellung der Abmarkung ist die Grenzvermessung die notwendige Amtshandlung, da sie zu einem Grenztermin führt.

Wie viel kostet eine Amtliche Grenzanzeige?

Die Kosten für eine Grenzvermessung sind in der VermWertKostO verbindlich für das Land festgelegt. Die Gebühr setzt sich aus zwei Tarifstellen zusammen.

  • Grundaufwandpauschale 350 €
  • Untersuchung der Grenzpunkte auf Überbestimmung der örtlichen Lage mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster, je Grenzpunkt, der explizit auf Antrag untersucht wird 230 € multipliziert mit dem Wertfaktor für den jeweiligen Bodenrichtwert.
Wer trägt die Kosten der Amtlichen Grenzanzeige?

Wie bei allen Vermessungsleistungen sind die Kosten der amtlichen Grenzanzeige vom Auftraggeber zu tragen. Sie können, wenn es im beiderseitigen Interesse liegt, eine Kostenteilung zwischen den von der Grenze betroffenen Nachbarn vereinbaren. Diese Vereinbarung ist dem ÖbVI rechtzeitig mitzuteilen.

Kontakt

Unser Tätigkeitsfeld umfasst hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und weitere Dienstleistungen. Sprechen Sie uns gerne an.

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Marina Drießen, M.Sc.
Von-Liebig-Straße 13, 53359 Rheinbach

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